Neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Ab dem 25.05.2018 gelten die Vorschriften nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

 

Im beigefügten Link   können Sie  eine Übersicht über das Verfahren der Datenschutzbestimmungen einsehen.
Auch der Bürgerverein Köln-Zollstock ist  von den neuen Bestimmungen betroffen. Daher werden wir alle Mitglieder bitten, uns den nachstehenden Einwilligungsbescheid  unterschrieben zurückzusenden. Für diejenigen, die nicht die Möglichkeit haben, diese Einwilligung online einzusehen, wird dieser Bescheid auch im Mitgliederrundschreiben versandt. Dies wird allerdings erst Anfang Juli erfolgen. Sollten wir bis Ende des Jahres keinen Bescheid von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie den neuen Datenschutzbestimmungen zustimmen.